٦ وَإِنْ فَازَ سَهْمٌ لِلْمَنِيَّةِ لَمْ أَكُنْ جَزُوعاً وَهَلْ عَنْ ذَاكَ مِنْ مُتَأَخَّرِ
٧ وَإِنْ فَازَ سَهْمِي كَفَّكُمْ عَنْ مَقَاعِدٍ لَكُمْ خَلْفَ أَدْبَارِ البُيُوتِ وَمَنْظَرِ
6. Wenn ein Pfeil des Todes gewinnt, so werde ich nicht betrübt sein, denn gibt es jemanden, dem davor Aufschub gewährt wird?
7. Wenn jedoch mein Pfeil gewinnt, so wird er euch davon abhalten, hinter den Zelten zu sitzen und zu warten.
Das Adjektiv ǧazūʿ bedeutet "bekümmert, entmutigt, verdrossen angesichts eines erlittenen Unglücks sein" (vgl. den Kommentar zu 70:20). Im Koran steht es in 70:20 im Zusammenhang mit einer Beschreibung des Menschen als seinem Wesen nach unzufrieden. Trifft den Menschen Schlechtes, so ist er "verdrießlich" (ǧazūʿ), trifft ihn Gutes, so ist er geizig. Auch in der altarabischen Dichtung ist Verdrossenheit eine negative Eigenschaft, wie der vorliegende TUK belegt. Der Dichter bestreitet in der Regel die Anschuldigung, verdrießlich und entmutigt zu sein energisch, ist eine solche Haltung doch nicht mit dem Ideal der murūʾa zu vereinen. Beim Vergleich der vorliegenden Verse ʿUrwa b. al-Wards mit der koranischen Belegstelle fällt weiterhin auf, dass Verdrossenheit in der altarabischen Dichtung mit dem Wirken der maniyya in unmittelbarem Zusammenhang steht. In Q 70:20 hingegen spielt das Wirken von Schicksalsmächten keine Rolle. Betrachtet wird vielmehr eine moralisch-ethische Grundhaltung des Menschen, für die dieser selbst verantwortlich ist. Diese wird im Folgenden mit der Einstellung und dem Verhalten der "Beter" (Q 70:22 ff.) kontrastiert.