23 וַיִּגַּשׁ אַבְרָהָם וַיֹּאמַר הַאַף תִּסְפֶּה צַדִּיק עִם־רָשָׁע
24 אוּלַי יֵשׁ חֲמִשִּׁים צַדִּיקִם בְּתוֹךְ הָעִיר הַאַף תִּסְפֶּה וְלֹא־תִשָּׂא לַמָּקוֹם לְמַעַן חֲמִשִּׁים הַצַּדִּיקִם אֲשֶׁר בְּקִרְבָּהּ
25 חָלִלָה לְּךָ מֵעֲשֹׂת כַּדָּבָר הַזֶּה לְהָמִית צַדִּיק עִם־רָשָׁע וְהָיָה כַצַּדִּיק כָּרָשָׁע חָלִלָה לָּךְ הֲשֹׁפֵט כָּל־הָאָרֶץ לֹא יַעֲשֶׂה מִשְׁפָּט
Heinrich Speyer verweist für Q 38:28 auf Gen 18:25 (Speyer 1931: p. 376). Beide Stellen stimmen darin überein, dass Gerechte und Ungerechte bei Strafgerichten nicht gleich behandelt werden können. In Genesis verhandelt Abraham mit Gott, damit dieser Sodom wegen möglicherweise dort lebender Gerechter verschone, da die Gerechten nicht zusammen mit den Ruchlosen bestraft werden dürften. In Q 38:26-28 dagegen sagt Gott über sich, dass er beim Jüngsten Gericht die Gläubigen und Rechtschaffenen (llaḏīna ʾāmanū wa-ʿamilu ṣ-ṣāliḥāti) nicht denen gleichsetzen wird, die Unheil anrichten (al-mufsidūna fi l-ʾarḍi) und die Gottesfürchtigen (al-muttaqūna) nicht den Sündern (al-fuǧǧār). Es handelt sich also einmal um eine Fürbitte wegen eines innerweltlichen Strafgerichts und einmal um eine Selbstaussage Gottes in eschatologischem Kontext.