ותאמר אחותו אל בת פרעה האלך וקראתי לך אשה מינקת מן העבריות - ומאי שנא מעבריות? מלמד, שהחזירוהו למשה על כל המצריות כולן ולא ינק, אמר: פה שעתיד לדבר עם השכינה יינק דבר טמא ? והיינו דכתיב: את מי יורה דעה וגו', למי יורה דעה ולמי יבין שמועה? לגמולי מחלב ולעתיקי משדים.
Da sprach seine Schwester zu der Tochter des Pharao: Soll ich gehen und dir eine Amme von den Hebräerinnen rufen? Weshalb gerade von den Hebräerinnen? - Dies lehrt, daß man Moše allen ägyptischen Frauen herumreichte, er aber nicht saugen wollte. Er sagte: Soll etwa der Mund, der dereinst mit der Göttlichkeit reden wird, Unreines saugen!? Hierauf deutet der Schriftvers: wen will er Erkenntnis lehren, wen mit seiner Predigt unterrichten? Von der Milch Entwöhnte, von der Brust Genommenene.
Allgemein zur Geschichte von Moses Geburt und Rettung vgl. TUK_0097. Laut Q 28:12 verbot Gott (ḥarramnā) Mose al-marāḍiʿa, bevor Moses Schwester anbietet, eine Familie zu suchen, die sich um Mose kümmern wird. marāḍiʿa kann entweder "Brüste" (Pl. von marḍaʿ) oder "stillende Frauen, Ammen" (Pl. von murḍiʿa) bedeuten (Ambros und Procházka 2004: p. 113). Gott verbot Mose also die Ammen oder die Brust [der Ammen]. Die Koranstelle bezieht sich, wie Abraham Geiger und Heinrich Speyer feststellen, vermutlich auf die in bT Sota 12b überlieferte Begebenheit, dass sich Mose geweigert habe, sich von ägyptischen Ammen stillen zu lassen (Geiger 1833: p. 157) (Speyer 1931: p. 244). Das "Er sagte" (ʾamar) des Talmudtextes kann sowohl Gott als auch Mose als Subjekt haben (in der von Geiger und Speyer zitierten Version steht eindeutig ʾamar ha-qadoš baruḵ huʾ; die Soncino-Übersetzung merkt an "some authorities explain 'He' as referring to God"). Trifft ersteres zu, so würde dies eine weitere Parallele zwischen Q 28:12 und der zitierten Talmudstelle ergeben, da sich Mose in beiden Fällen auf Veranlassung Gottes weigern würde, zu trinken. Die im Talmud gegebene Begründung für Moses Verhalten, dass der später mit der Šeḵina sprechende Mund nichts Unreines essen soll, findet sich nicht im Koran. Es fällt aber auf, dass in Q 28:12 das Verb ḥarrama gebraucht wird, das sonst auch für Speisevorschriften benutzt wird (z.B. Q 16:115 (Verbot von Aas, Blut, Schwein, Götzenopferfleisch), Q 16:118, Q 6:145-146), auch wenn Josef Rivlin hier keinen Zusammenhang vermutet (Rivlin 1934: p. 64, Fußnote 1).