60:5
Herr! Mach uns nicht zu einer Versuchung für die Ungläubigen, und vergib uns, Herr! Du bist der Mächtige und Weise.
60:6
Ihr habt doch ein schönes Beispiel in ihnen (alle haben in ihnen ein schönes Beispiel) die auf Gott hoffen und sich auf den jüngsten Tag gefaßt machen. Wer sich jedoch abwendet (hat selber den Schaden davon). Gott ist der, der reich (oder: auf niemand angewiesen) und des Lobes würdig ist.
60:7
Vielleicht wird Gott bewirken, daß sich zwischen euch und denjenigen von ihnen (d.h. von euren noch nicht zum Islam übergetretenen Landsleuten) mit denen ihr (bisher) verfeindet waret, (gegenseitige) Zuneigung einstellt. Gott kann (alles). Er ist barmherzig und bereit zu vergeben.
60:8
Gott verbietet euch nicht, gegen diejenigen pietätvoll und gerecht zu sein, die nicht der Religion wegen gegen euch gekämpft, und die euch nicht aus euren Wohnungen vertrieben haben. Gott liebt die, die gerecht handeln.
60:9
Er verbietet euch nur, euch denen anzuschließen, die der Religion wegen gegen euch gekämpft, und die euch aus euren Wohnungen vertrieben oder (w. und) bei eurer Vertreibung mitgeholfen haben. Diejenigen, die sich ihnen anschließen, sind die (wahren) Frevler.
60:10
Ihr Gläubigen! Wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie (ob sie auch wirklich gläubig sind) ! Gott weiß (allerdings) besser über ihren Glauben Bescheid (als ihr). Wenn ihr (auf Grund der Prüfung) festgestellt habt (w. wißt) daß sie (wirklich) gläubig sind, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück! Die gläubigen Frauen (w. Sie) sind diesen (w. ihnen, d.h. den ungläubigen Männern) nicht (zur Ehe) erlaubt, und umgekehrt. Gebt ihnen (d.h. ihren bisherigen, ungläubig gebliebenen Männern) aber, was sie (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben haben! Und es ist keine Sünde für euch, sie (eurerseits) zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn (d.h. ihre Morgengabe) gebt. Aber haltet nicht an den (ehelichen) Verbindungen mit ungläubigen Frauen fest (da sie euch nach eurem Übertritt zum Islam nicht mehr zur Ehe erlaubt sind) ! Verlangt (von den Ungläubigen) was ihr (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben habt! Und sie (d.h. die ungläubig gebliebenen Männer von gläubig gewordenen Frauen) sollen (im umgekehrten Fall) verlangen, was sie (ihrerseits) ausgegeben haben. Das ist die Entscheidung Gottes. Er entscheidet zwischen euch. Gott weiß Bescheid und ist weise.