4:19
Ihr Gläubigen! Es ist euch nicht erlaubt, Frauen (nach dem Tode ihres Mannes) wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht in der Absicht, (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, wegzunehmen! (Behaltet nichts von ihrer Morgengabe ein) es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches. Und geht gut mit ihnen um! Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Gott viel Gutes in es hineinlegt.
4:20
Und wenn ihr eine Gattin an Stelle einer anderen eintauschen wollt und der einen von ihnen (vorher) einen Qint gegeben habt, dann nehmt nichts davon (wieder an euch) ! Wollt ihr es (denn etwa) mit Verleumdung (?) (oder: Schandbarkeit?) und offenkundiger Sünde (wieder an euch) nehmen?
4:21
Wie könnt ihr es (denn wieder an euch) nehmen, wo ihr doch zueinander eingegangen seid und sie (d.h. die Gattinnen) eine feste Verpflichtung von euch entgegengenommen haben?
4:22
Und heiratet keine Frauen, die (vorher einmal) eure Väter geheiratet haben, abgesehen von dem, was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist! Das ist etwas Abscheuliches und hassenswert eine üble Handlungsweise!
4:23
Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits oder mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, eure Nährschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie (w. in eurem Schoß) befinden (und) von (denen von) euren Frauen (stammen) zu denen ihr (bereits) eingegangen seid, wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, ist es für euch keine Sünde (solche Stieftöchter zu heiraten) und (verboten sind euch) die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne. Auch (ist es verboten) zwei Schwestern zusammen (zur Frau) zu haben, abgesehen von dem, was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist. Gott ist barmherzig und bereit zu vergeben.