kūfī (Typ D IV)
Die Angaben des Katalogs von Wilhelm Pertsch enthalten folgende Angaben (W. Pertsch, Die orientalischen Handschriften der Herzoglichen Bibliothek zu Gotha, Dritter Theil: Die arabischen Handschriften. Erster Band, Gotha 1878, S. 381): "(Möll. 1b, Nr. 8.) Vier Blätter Pergament, 27,5 auf 36 cm, die Seite hat 13 Zeilen. Das Fragment umfasst Sûr. IV, 160 Anfang bis V, 6 (1) [Hinweis: "(1)" ist der Verweis auf die Fußnote, die weiter unten angegeben ist] ( يسلونك ) Schöne Schrift, Vocale roth (häufig abgesprungen), bisweilen grün (vgl. Nöldeke a. a. O., p. 312); die nicht vollständig vorhandenen diakritischen Striche schwarz und, wie es scheint, mit der Schrift gleichzeitig; Dehnungs-Alif fehlt; Verstheiler drei goldene Punkte oder auch schräg geordnete schwarze Striche, Pentaden durch goldenes ه resp. ه, Dekaden durch eine grössere goldene Verzierung, welcher die betreffende Verszahl mit Zahlbuchstaben eingeschrieben ist (ق ع d. i. 170), abgetheilt. Die Blätter sind vielfach ausgebessert und abgeschabt; Fol. 3b ist bei Möller a. a. O., Taf. 4 facsimilirt." [Hinweis: folgende Fußnote enthält der Katalog zur angegebenen Textpassage] (1) D. i. يَسْأَلُوَكَ
Eine Abzeichnung der Seite fol. 3b wurde 1844 von Johann Heinrich Moeller publiziert, vgl. Johann Heinrich Moeller, Paläographische Beiträge aus den Herzoglichen Sammlungen in Gotha: Orientalische Paläographie, Eisleben 1844, Tafel IV.
Pertsch zitiert im Katalogeintrag (1878) Theodor Nöldekes Geschichte des Qôrans, p. 312f. (in der Ausgabe von 1860), der die Vokalzeichen in den kūfischen Koranhandschriften diskutiert und dabei die angegebene Gothaer Handschrift erwähnt: " Dass die Vokale später hinzugesetzt sind, erkennen wir bei einigen mit Sicherheit daran, dafs sie dieselbe Farbe haben, wie die bunten, besonders zum Ausdruck von Varianten dienenden, diakritischen Punkte, welche sicher nicht von erster Hand sind (1). Die gewöhnliche Farbe der Vokale ist die rothe; sehr oft werden jedoch, gegen die Vorschriften der Qoränlehrer (2), durch grüne, blaue, gelbe und andere Vokale abweichende Lesarten angedeutet; oft dienen aber diese andern Vokale nur zur Ergänzung der rothen (3). Mitunter finden sich so neben den rothen auch grüne und gelbe diakritische Punkte, die zu den Vokalen stimmen und derselben Hand zuzuschreiben sind (4). In allen diesen Fällen können wir annehmen, dafs entweder alle Vokale oder doch die nicht rothen von späterer Hand sind. Ueberhaupt kann ich nicht leugnen, dass mir die Vokalzeichen später recht üblich geworden zu sein scheinen, als die diakritischen Punkte, und dass auch wol die rothen Vokale in den meisten Handschriften nicht vom ersten Schreiber
herrühren mögen. Wir können also aus der Anwesenheit der Vokale gar
nichts Sicheres über das Zeitalter der Handschrift schliessen, aus dem Vorhandensein von diakritischen Punkten erster Hand höchstens so Viel, dass die Handschrift nicht aus dem ersten Jahrhundert stammt; das könnten wir freilich von vornherein annehmen, denn es ist sehr ungewiss, ob irgend eine unserer kûfischen Handschriften dem ersten Jahrhundert angehört. Aehnlich
ist es mit den übrigen orthographischen Zeichen, welche stets bunt
sind. Wir können mitunter erkennen, dass sie von derselben Hand sind,
wie die Vokale; meistens haben sie aber andere Farbe, als diese. Ein festes, entschieden von einer Hand ausgehendes, System in der genauen Setzung der Vokale und andern Lesezeichen findet sich sehr selten, wie in dem schönen cod. Wetzst. N. S. nr. 5'), in dem dasselbe aber schwerlich dem ersten Schreiber beizulegen ist.
[Hinweis: folgende Fußnoten sind bei Nöldeke, p. 312 angegeben] (1) Dies geschieht z. B. im cod. Berol. or. Fol. 379, nr. 11—16, wo die rothen diakritischen Punkte, die von derselben Hand sind, wie die Vokale, zuweilen mit den ursprünglichen schwarzen Punkten in Widerstreit stehen. (2) Muqniʿ (Not. et Extr. 8, 308). Itq. 870. Aśśûśâwî III. (3) Wie wenn z. B. im cod. Goth. 1 b, nr. 8 in (Sur. 5, i) das ُ [Hinweis: hier meint Nöldeke das Vokalzeichen ḍamma für den Kurzvokal /u/]L grün ist, während doch von keiner abweichenden Lesart die Rede sein kann. (4) Z.B. cod. Wetzst. N. S. nr. 9 und nr. 20.
Das Fragment stammt aus derselben Handschrift wie Arabe 334 (f) der Französischen Nationalbibliothek.