2:282
Ihr Gläubigen! Wenn ihr auf eine bestimmte Frist ein Schuldverhältnis eingeht, dann schreibt es auf! Und ein Schreiber soll (es) in eurem Beisein aufschreiben, so wie es recht und billig ist. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Gott es ihn gelehrt hat (d.h. von der Schreibkunst, die Gott ihn gelehrt hat, Gebrauch zu machen) . Er soll schreiben. Und der Schuldner soll diktieren und Gott, seinen Herrn, fürchten und nichts davon abzwacken. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder minderjährig (?) ist oder (aus irgend welchen Gründen) nicht selber zu diktieren vermag, soll sein Anwalt diktieren, so wie es recht und billig ist. Und nehmt zwei Männer von euch zu Zeugen! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, (zwei Frauen) damit (für den Fall) daß die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern (als solche aufzutreten) wenn sie (dazu) aufgefordert werden. Und laßt es euch nicht verdrießen, es aufzuschreiben, (die Summe sei) klein oder groß, (damit es) bis zu seiner Frist (festgelegt sei) ! Auf diese Weise ist, so dünkt es Gott, am besten dafür gesorgt, daß ihr gerecht handelt und richtig Zeugnis abgebt, und (so ist) am ehesten (gewährleistet) daß ihr (später über die Zeugenaussagen) nicht Zweifel hegt. Anders ist es, wenn es sich um eine augenblicklich greifbare, unter euch zirkulierende Ware handelt. Dann (d.h. in diesem Fall) ist es für euch keine Sünde, wenn ihr sie nicht aufschreibt. Aber nehmt, wenn ihr ein Kaufgeschäft abschließt, (wenigstens) Zeugen! Und kein Schreiber oder Zeuge soll (bei alledem) schikaniert werden. Wenn ihr es (dennoch) tut, verübt ihr Frevel. Und fürchtet Gott! Gott lehrt euch (was ihr tun sollt) und weiß über alles Bescheid.
2:283
Und wenn ihr auf einer Reise (unterwegs) seid und keinen Schreiber findet, ist ein Draufgeld (?) zu nehmen. Und wenn einer von euch einem anderen (einen Vermögenswert) anvertraut, soll der Empfänger (w. derjenige, dem anvertraut worden ist) das ihm anvertraute Gut (nach Ablauf der verabredeten Frist dem Eigentümer wieder) aushändigen und Gott, seinen Herrn, fürchten. Und unterschlagt keine Zeugenaussage! Wer eine unterschlägt, dessen Herz ist sündig. Gott weiß Bescheid über das, was ihr tut.
2:284
Ihm gehört (alles) was im Himmel und auf der Erde ist. Ihr mögt, was in euch ist, kundtun oder geheimhalten, Gott rechnet (dereinst) mit euch darüber ab. Er vergibt dann, wem er will, und bestraft, wen er will. Gott hat zu allem die Macht.
2:285
Der Gesandte (Gottes) glaubt an das, was von seinem Herrn (als Offenbarung) zu ihm herabgesandt worden ist, und (mit ihm) die Gläubigen. Alle glauben an Gott, seine Engel, seine Schriften und seine Gesandten wobei wir bei keinem von seinen Gesandten (den anderen gegenüber) einen Unterschied machen. Und sie (d.h. die Gläubigen) sagen: Wir hören und gehorchen. (Schenk uns) deine Vergebung, Herr! Bei dir wird es (schließlich alles) enden.