2:276
Gott läßt den Zins (des Wucherers) dahinschwinden, aber er verzinst die Almosen (mit himmlischem Lohn) . Gott liebt keinen, der gänzlich ungläubig und ein Sünder ist.
2:277
Denen, die glauben und tun, was recht ist, das Gebet verrichten und die Almosensteuer geben, steht bei ihrem Herrn ihr Lohn zu, und sie brauchen (wegen des Gerichts) keine Angst zu haben, und sie werden (nach der Abrechnung am jüngsten Tag) nicht traurig sein.
2:278
Ihr Gläubigen! Fürchtet Gott! Und laßt künftig das Zinsnehmen bleiben, wenn (anders) ihr gläubig seid!
2:279
Wenn ihr (es) nicht tut, dann sei euch Krieg angesagt von Gott und seinem Gesandten! Wenn ihr euch jedoch bekehrt (und auf weiteres Zinsnehmen verzichtet) steht euch euer (ausgeliehenes) Kapital (als Eigentum) zu, so daß weder ihr Unrecht tut (indem ihr Zins nehmt) noch euch Unrecht getan wird (indem man euch um euer Kapital bringt).
2:280
Und wenn (unter den Schuldnern, die Kapital zurückzahlen müssen) einer ist, der sich in Bedrängnis befindet, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt) bis er Erleichterung gefunden hat. Es ist aber besser für euch, ihr gebt (dem, der in Bedrängnis ist) Almosen (indem ihr auf die Rückzahlung überhaupt verzichtet) . (Das wird euch einleuchten) wenn (anders) ihr (richtig zu urteilen) wißt.
2:281
Und macht euch darauf gefaßt, einen Tag zu erleben, an dem ihr (zum Gericht) zu Gott zurückgebracht werdet, worauf jedem voll heimgezahlt wird, was er (im Erdenleben) begangen hat! Und ihnen (d.h. den Menschen, die vor dem Gericht stehen) wird (dabei) nicht Unrecht getan.
2:282
Ihr Gläubigen! Wenn ihr auf eine bestimmte Frist ein Schuldverhältnis eingeht, dann schreibt es auf! Und ein Schreiber soll (es) in eurem Beisein aufschreiben, so wie es recht und billig ist. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Gott es ihn gelehrt hat (d.h. von der Schreibkunst, die Gott ihn gelehrt hat, Gebrauch zu machen) . Er soll schreiben. Und der Schuldner soll diktieren und Gott, seinen Herrn, fürchten und nichts davon abzwacken. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder minderjährig (?) ist oder (aus irgend welchen Gründen) nicht selber zu diktieren vermag, soll sein Anwalt diktieren, so wie es recht und billig ist. Und nehmt zwei Männer von euch zu Zeugen! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, (zwei Frauen) damit (für den Fall) daß die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern (als solche aufzutreten) wenn sie (dazu) aufgefordert werden. Und laßt es euch nicht verdrießen, es aufzuschreiben, (die Summe sei) klein oder groß, (damit es) bis zu seiner Frist (festgelegt sei) ! Auf diese Weise ist, so dünkt es Gott, am besten dafür gesorgt, daß ihr gerecht handelt und richtig Zeugnis abgebt, und (so ist) am ehesten (gewährleistet) daß ihr (später über die Zeugenaussagen) nicht Zweifel hegt. Anders ist es, wenn es sich um eine augenblicklich greifbare, unter euch zirkulierende Ware handelt. Dann (d.h. in diesem Fall) ist es für euch keine Sünde, wenn ihr sie nicht aufschreibt. Aber nehmt, wenn ihr ein Kaufgeschäft abschließt, (wenigstens) Zeugen! Und kein Schreiber oder Zeuge soll (bei alledem) schikaniert werden. Wenn ihr es (dennoch) tut, verübt ihr Frevel. Und fürchtet Gott! Gott lehrt euch (was ihr tun sollt) und weiß über alles Bescheid.