2:235
Und es ist keine Sünde für euch, wenn ihr (ihnen gegenüber noch vor Ablauf der Wartezeit gewisse) Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder wenn ihr bei euch im stillen (derartige) Absichten hegt. Gott weiß, daß ihr an sie denken werdet (noch ehe die Zeit zu einer ehelichen Verbindung gekommen ist) . Aber verabredet euch (während ihrer Wartezeit) nicht heimlich mit ihnen! Sagt vielmehr nur, was sich geziemt! Und entschließt euch nicht (endgültig) zum Ehebund, bevor die vorgeschriebene Wartezeit (w. die Vorschrift) ihren Termin erreicht! Ihr müßt wissen, daß Gott Bescheid weiß über das, was ihr (an Gedanken und Absichten) in euch hegt. Nehmt euch daher vor ihm in acht! Ihr müßt (aber auch?) wissen, daß Gott mild ist und bereit zu vergeben.
2:236
Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr Frauen (nach der Eheschließung ohne weiteres) entlaßt, solange ihr sie noch nicht berührt habt, es sei denn, ihr habt für sie einen Pflichtteil ausgesetzt. Stattet sie dann auf rechtliche Weise aus der Reiche, wie es seinen Verhältnissen, und der Arme, wie es den seinen entspricht! (Das gilt) als Verpflichtung für diejenigen, die rechtschaffen sind.
2:237
Aber wenn ihr sie entlaßt, noch ehe ihr sie berührt habt, und ihnen (dabei schon) einen Pflichtteil ausgesetzt habt, dann (habt ihr) die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt (auszuhändigen) außer wenn euch von ihnen oder von dem, der zur Eheschließung bevollmächtigt ist, Nachlaß gewährt wird. Und wenn ihr Nachlaß gewährt, entspricht das der Gottesfurcht eher (als wenn ihr unnachgiebig auf eurem Recht besteht) . Und vergeßt nicht (in Vermögensangelegenheiten) untereinander Großmut walten zu lassen! Gott durchschaut wohl, was ihr tut.
2:238
Haltet die Gebete ein, (besonders) auch das mittlere, und steht demütig ergeben vor Gott!
2:239
Und wenn ihr (auf einem Kriegszug) fürchtet (bei Abhaltung des Gebets in Gefahr zu kommen) dann (verrichtet die Andacht) im Marschieren oder Reiten (ohne an die Modalitäten des Gebetsritus gebunden zu sein) ! Wenn ihr dann aber (wieder außer Gefahr und) in Sicherheit seid, dann gedenket Gottes (indem ihr euch vor Augen haltet) wie er euch (durch die Offenbarung) gelehrt hat, was ihr (bisher) nicht wußtet!
2:240
Und wenn welche von euch abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, (so gelte) als Verordnung (von seiten Gottes) zugunsten ihrer Gattinnen, (diese) mit einer Ausstattung zu versehen, bis ein Jahr um ist, ohne (sie während dieser Zeit aus der Wohnung) auszuweisen. Wenn sie aber (von sich aus vor Ablauf des Jahres) ausziehen, ist es für euch (d.h. die Erben oder den Vormund) keine Sünde, wenn sie ihrerseits (zum Zweck ihrer Wiederverheiratung?) etwas unternehmen, was sich geziemt. Gott ist gewaltig und weise.