2:233
Und die Mütter (die von ihrem Gatten entlassen sind) sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen. (Das gilt) für die, die das Stillen ganz zu Ende führen wollen. Und der Vater (der betreffenden Kinder) ist verpflichtet, (während dieser Zeit) ihren Unterhalt (d.h. den Unterhalt der stillenden Mütter) und ihre Kleidung in rechtlicher Weise zu bestreiten. Von niemand wird mehr verlangt, als er (zu leisten) vermag. Eine Mutter soll nicht wegen ihres Kindes schikaniert werden, und ein Vater nicht wegen des seinen. Und der Erbe (des Vaters) hat (für den Fall, daß dieser stirbt) dieselbe Verpflichtung (gegenüber der stillenden Mutter) . Und wenn die beiden (d.h. Vater und Mutter) nach gegenseitiger Übereinkunft und Beratung (das Kind vor der angegebenen Zeit) entwöhnen wollen, ist es keine Sünde für sie (dies zu tun) . Und wenn ihr eure Kinder (einer Amme) zum Stillen geben wollt, ist es keine Sünde für euch (dies zu tun) wenn ihr das, was ihr (als Lohn für das Stillen?) ausgesetzt (w. gegeben) habt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Gott! Ihr müßt wissen, daß Gott wohl durchschaut, was ihr tut.
2:234
Und wenn welche von euch abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen diese ihrerseits vier Monate und zehn (Tage) zuwarten. Wenn sie dann ihren Termin (d.h. das Ende der Wartezeit) erreichen, ist es keine Sünde für euch, wenn sie von sich aus in rechtlicher Weise etwas (zum Zweck ihrer Wiederverheiratung?) unternehmen. Gott ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut.
2:235
Und es ist keine Sünde für euch, wenn ihr (ihnen gegenüber noch vor Ablauf der Wartezeit gewisse) Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder wenn ihr bei euch im stillen (derartige) Absichten hegt. Gott weiß, daß ihr an sie denken werdet (noch ehe die Zeit zu einer ehelichen Verbindung gekommen ist) . Aber verabredet euch (während ihrer Wartezeit) nicht heimlich mit ihnen! Sagt vielmehr nur, was sich geziemt! Und entschließt euch nicht (endgültig) zum Ehebund, bevor die vorgeschriebene Wartezeit (w. die Vorschrift) ihren Termin erreicht! Ihr müßt wissen, daß Gott Bescheid weiß über das, was ihr (an Gedanken und Absichten) in euch hegt. Nehmt euch daher vor ihm in acht! Ihr müßt (aber auch?) wissen, daß Gott mild ist und bereit zu vergeben.