2:225
Gott belangt euch (beim Gericht?) nicht wegen des (leeren) Geredes in euren Eiden. Er belangt euch vielmehr wegen dessen, was euer Herz begeht (d.h. wegen der Handlungen, die ihr bewußt und mit innerer Anteilnahme begeht) . Er ist mild und bereit zu vergeben.
2:226
Diejenigen (Ehemänner) die schwören, sich von ihren Frauen fernzuhalten, haben eine Wartezeit von vier Monaten. Wenn sie (innerhalb dieser vier Monate) wiedereinlenken (?) (und den Verkehr mit ihren Frauen wiederaufnehmen wollen) ist Gott barmherzig und bereit zu vergeben (und rechnet ihnen ihren Schwur nicht an).
2:227
Wenn sie aber zur (endgültigen) Entlassung entschlossen sind (bleibt es dabei) . Gott hört und weiß (alles).
2:228
Die Frauen, die entlassen sind, sollen ihrerseits drei Perioden abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was (etwa) Gott (als Frucht der vorausgegangenen Ehe) in ihrem Schoß geschaffen hat, wenn (anders) sie an Gott und den jüngsten Tag glauben. Und ihre Gatten haben ohne weiteres das Recht, sie darin (d.h. während der Wartezeit) zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung herbeiführen wollen. Die Frauen haben (in der Behandlung von seiten der Männer) dasselbe zu beanspruchen, wozu sie (ihrerseits den Männern gegenüber) verpflichtet sind, (wobei) in rechtlicher Weise (zu verfahren ist) . Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen. Gott ist mächtig und weise.
2:229
Die Entlassung (mit dem Recht, die Frau zurückzunehmen) ist zweimal (erlaubt) . Dann (d.h. nach der zweimaligen Entlassung) (sind die Frauen entweder) in rechtlicher Weise (zu) behalten oder auf ordentliche Weise frei (zu) geben. Und es ist euch (im letzteren Fall) nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, (wieder an euch) zu nehmen, außer wenn die beiden (d.h. Mann und Frau) fürchten, daß sie (hinsichtlich der Ehegemeinschaft) die Gebote Gottes nicht einhalten werden. Wenn aber zu befürchten ist, daß die beiden (im Fall der Aufrechterhaltung der Ehegemeinschaft) die Gebote Gottes nicht einhalten werden, ist es für sie keine Sünde, wenn die Frau sich mit einem gewissen Betrag loskauft. Das sind die Gebote Gottes. Übertretet sie nicht! Diejenigen, die sie übertreten, sind die (wahren) Frevler.
2:230
Und wenn der Mann (die Frau endgültig) entläßt, ist sie ihm künftig nicht (wieder als Ehefrau) erlaubt, bevor sie nicht (etwa) einen anderen Gatten heiratet. Falls dieser sie entläßt, ist es keine Sünde für die beiden (d.h. den früheren Gatten und die Frau) wieder zueinanderzukommen, wenn sie (dabei) glauben, die Gebote Gottes (in der von ihnen beabsichtigten neuen Ehegemeinschaft) halten zu können. Das sind die Gebote Gottes. Er macht sie Leuten klar, die Bescheid wissen.