Wilhelm Pertsch, Die orientalischen Handschriften der Herzoglichen
Bibliothek zu Gotha, Dritter Theil: Die arabischen Handschriften. Erster
Band, Gotha 1878, S. 386: "(Möll. 1b, Nr. 14.) Sieben Blätter
Pergament, 23 auf 33 cm, deren untere, nach ausen gewandte Ecke stark, doch
ohne Verletzung der Schrift beschädigt ist; Inhalt: Sûr. XIII, 38 قبلك bis
XIV, 5 لآيات لكلّ. Schöne Schrift, die Seite zu 5 Zeilen; das
Dehnungs-Alif ist geschrieben; diakritische Striche fehlen gänzlich,
Vocalisation die gewöhnliche, mit grünen und blauen Variantenpunkten. Einmal
wird die Tilgung eines Alif durch einen neben dasselbe gesetzten horizontalen
rothen Strich angezeigt; ein anderes Alif ist demselben Worte gleichfalls roth
beigefügt (XIII, 42, wo die Lesart الْكُفَّارُ in الْكَافِرُ
geändert ist). Als Verstheiler dient eine goldene Verzierung mit
eingeschriebenem آية resp. اٮه, als Dekadentheiler eine
grössere mit der betreffenden Zahl (اربعون);
ein Pentadentheiler kommt nicht vor. Auf Fol. 4a fällt das Ende der 13. und der
Anfang der 14. Sûrah; dieser Abschnitt ist durch eine breite Goldverzierung
angezeigt, welche den Raum zweier Zeilen einnimmt, und in deren Mitte sich das
Endwort der 13. Sûrah (الكتاب) schwarz geschrieben und
mit dem Verstheiler versehen findet, während davor und dahinter in zwei Zeilen
mit Gold ohne Punkte und Vocale geschrieben steht: ابرٰهيم خمسون واربع آيات.
Diese Seite ist bei Möller Taf. VII, Nr. 1 facsimilirt, wobei jedoch zu
bemerken ist, dass die grosse goldene Randverzierung im Originale nicht mehr
vollständig vorhanden ist; Fol. v. desselben Blattes ist daselbst Taf. VIII,
Nr. 2 facsimilirt. – Dem Ende der 13. Sûrah ist ein Bemerkung beigschrieben,
nach welcher die Handschrift (oder nur das vorliegende Fragment derselben?)
unveräusserliches Eigenthum (حبس موقوف مؤيَّد) einer Moschee war,
welche الجامع العتيق genannt wird; diesen Namen trägt bekanntlich die
gleich nach der muḥammedanischen Eroberung von ʿAmrû b. al-ʿĀç selbst die
Fusṭâṭ gegründete und deshalb älteste Moschee Cairos (s. Marqîzî ed. Bûl. II,
p. ٢٤٦)."